FRIEDHOF
.

100 JAHRE Friedhof Deutsch Goritz
Der Friedhof von Deutsch Goritz wurde 1925 als Gemeindefriedhof gegründet - allerdings schon als Vorgriff auf die bevorstehende Pfarrgründung. Daher ging der Friedhof 1928 bei der Gründung der Pfarre Deutsch Goritz in das Pfarreigentum über.
Grabgröße Auf dem Friedhof befinden sich derzeit 844 einzelne Grabstellen, davon sind 121 Grabstellen frei und 11 Grabstellen unbelegbar. Die übrigen Gräber sind Einzelgräber (90), Doppelgräber (273), Dreifachgräber (24) sowie eine Vierfachgrabstelle.
Die Grabgröße ist genormt und muß 200 cm in der Länge sowie 110 cm in der Breite betragen, bei Mehrfachgrabstellen entsprechend mehr. Urnenerdgräber haben die Maße 100 mal 100 cm. Bei der Grablänge gibt es jedoch in drei Reihen eine Ausnahme: In der oberen Mauerreihe sowie in den Reihen 5 und 10 (wo es einen breiteren Weg gibt) richtet sich die Grablänge nach den übrigen Gräbern dieser Reihe. Derzeit sind die Gräber noch immer unterschiedlich lang. Entsprechend der neuen Friedhofsordnung müssen Gräber, die größer als die Normgröße sind, bei der nächsten Grabrechtsverlängerung auf die erwähnten Maße verkürzt bzw. angepasst werden. Damit wird auch überall ein etwa 50 cm breiter Gehweg vorhanden sein, was derzeit nicht in allen Reihen möglich ist.
Grabrecht - Friedhofsgebühren Das Grabrecht (Nutzungsrecht) kann nur eine Einzelperson innehaben bzw. erwerben. Bei Ableben des Grabbrechtigten gibt es eine gesetzlich festgelegte Nachfolgeregelung, die nur durch schriftlichen Verzicht an andere Personen weitergegeben werden kann. Die Grabbenützungsgebühren wurden aufgrund von Kalkulationen gemeinsam mit dem Ordinariat Graz-Seckau berechnet und festgelegt. Seit 1.1.2015 werden Grabgebühr und Friedhofsbenützungsgebühr getrennt berechnet und ausgewiesen. Die Gebühren werden im Begräbnisfall für die gesamte Ruhezeit (Verwesungszeit) eingehoben (Erdbestattungen 20 Jahre, Urnen 10 Jahre). Eine Grabrechtsverlängerung wird normalerweise für 10 Jahre berechnet. Die folgenden Gebühren gelten ab Juli 2025:
Die Gebühren: Grabgebühr: pro Grabstelle und Jahr: 13 Euro pro Kindergrab oder Urnenerdgrab und Jahr: 13 Euro pro Urnenwandnische und Jahr: 13 Euro Friedhofsbenützungsgebühr: Einzelgrab pro Jahr: 40,80 Euro Doppelgrab pro Jahr: 70,60 Euro Dreifachgrab pro Jahr: 100,40 Euro Vierfachgrab pro Jahr: 130,10 Euro Urnenwand-Nische pro Jahr: 40,80 Euro Urnenerdgrab pro Jahr: 40,80 Euro Kindergrab pro Jahr: 31,90 Euro Herstellungskostenanteil Urnenwand-Nische: 75 Euro pro Jahr (wird nur in den ersten 30 Jahren verrechnet)
Daraus ergeben sich folgende Gesamt-Gebühren für 10 Jahre: Kindergrab: 449 Euro Einzelgrab: 538 Euro Doppelgrab: 966 Euro Dreifachgrab: 1394 Euro Vierfachgrab: 1821 Euro Urnenerdgrab: 538 Euro Urnennische: 1288 Euro Das Grabrecht endet automatisch mit 31. Dezember des Jahres, bis zu dem die Friedhofsgebühren (Grabbenützungsgebühren) bezahlt wurden. Drei Monate vor Ablauf des Grabrechtes werden die Berechtigten schriftlich von der Möglichkeit verständigt, das Grabrecht durch Bezahlung der Friedhofsgebühren für weitere 10 Jahre zu verlängern. Wird das Grabrecht nicht verlängert, muss das Grabdenkmal bis 30. Juni des Folgejahres auf Kosten der letzten Grabberechtigten abgetragen werden.
Urnengräber Es gibt zwei Möglichkeiten, Urnen beizusetzen: 1. in einem normalen Erdgrab. Diese Urne muß aus verrottbarem Material bestehen und wird im Erdreich versenkt. Urnenschächte bzw. betonierte Wannen für die Aufnahme von Urnen sind nach dem Leichenbestattungsgesetz nicht erlaubt.
 2. in der Urnenwand. Diese Urnen werden in den Nischen aufgestellt und sind nicht verrottbar. Die Gravur auf der Abdeckplatte ist in den Grabgebühren nicht enthalten und erfolgt auf Kosten des Eigentümers. Derzeit sind von den 12 Nischen 11 belegt oder reserviert. Es ist nurmehr eine Urnennische frei. Eine weitere möglichkeit für Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnenstelen) wird 2026 geschaffen werden.
2. in einem Urnenerdgrab. Die Urne wird in einem eigenen kleineren Grab (100 mal 100 cm) beigesetzt und muss verrottbar sein. Die Grabstelle kann wie ein normales Erdgrab gestaltet werden. Es kann auch eine normale Grabgröße (110x200 cm) gewählt werden, die Kosten bleiben gleich.
Begräbnisgebühren Auch die Begräbnisgebühren werden vom Ordinariat Graz-Seckau festgelegt. Derzeit fallen bei einem Begräbnis normalerweise folgende Gebühren an: 50,00 Euro Verwaltungsgebühr für die Friedhofskassa 21,00 Euro für die Pfarrkassa (heilige Messe und Begräbnis) 13,00 Euro für den Priester (heilige Messe und Begräbnis) Das macht in Summe 84 Euro. Dazu kommt eine allfällige Verlängerung der Grabbenützungsgebühr sowie evtl. der Betrag für Organisten (29 Euro). Der Totengräber stellt eine eigene Rechnung aus (siehe Absatz weiter unten). Allfällige Musiker (Blasmusik, Chor o.ä.) werden von den Anghörigen direkt bestellt und bezahlt
Änderungen an den Grabdenkmälern Für Änderungen der Grabgestaltung ist immer die schriftliche Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich (Stempel und Unterschrift). Der Grabberechtigte ist dafür verantwortlich, daß Steinmetzbetriebe nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung auf dem Friedhof Arbeiten durchführen. Eine Nichtbeachtung kann die Entfernung eines nicht genehmigten Grabdenkmals zur Folge haben. Verantwortliche Kontaktperson ist derzeit P. Gustav Stehno. Auf den Gräbern dürfen keine Bäume gepflanzt werden, auch Buschwerk das stark wurzelt, ist nicht gestattet. Die Grabeigentümer werden gegebenenfalls schriftlich auf die Einhaltung der Vorschriften hingewiesen.
Friedhofspflege (Mäharbeiten usw.) Die Mäharbeiten und Unkrautvertilgung werden ab 2026 von der Firma Steinmetz Bund organisiert.
Grasrückstände, die durch die Mäharbeiten auf den Gräbern eventuell zurückbleiben, müssen von den Eigentümern selbst gereinigt werden. Die Kosten für die Friedhofspflege beliefen sich: 2020: 4938,42 Euro 2021: 4641,96 Euro 2022: 5510,78 Euro 2023: 6251,35 Euro 2024: 6436,12 Euro
Müll und Abfallentsorgung Die Besucher des Friedhofs werden ersucht, für Sauberkeit zu sorgen. Vor dem Friedhofseingang befindet sich mindestens zwei Müllcontainer. Die Entleerung erfolgt jahreszeitlich unterschiedlich, meist alle zwei Wochen. Bitte beachten Sie die Mülltrennung! Pflanzen, Pflanzenteile, Blumengebinde gehören in den Biomüll-Container (braun), alles übrige, also auch Blumentöpfe aus Plastik oder Ton, Oasis (Steckschwamm) sowie Kerzenbecher und dergleichen gehören in den Restmüll-Container. Wenn der Biomüll-Container voll ist, kann Biomüll auch im Restmüll entsorgt werden, aber niemals umgekehrt! Elektrokerzen mit integrierter Batterie gehören zum Sondermüll, Batterien müssen in einem Sammelbehälter (in vielen Geschäften aufgestellt) entsorgt werden! Was tun bei zu viel Abfall? In diesem Fall melden Sie sich bitte im Pfarrhof. Hausmüll entsorgen ist VERBOTEN! Leider wurden Personen beobachtet, die ihren Hausmüll (auch Pflanzenmüll) in den Containern auf dem Friedhof entsorgt haben. Es soll hier darauf hingewiesen werden, daß dies verboten ist. Es entspricht eigentlich Diebstahl, wenn jemand anderer für die Entsorgung des Mülls bezahlen muß. Bezahlen muss die Friedhofskassa, deren Einnahmen aus den Grabgebühren herstammen. Kränze entsorgen nach einem Begräbnis? Die meisten Gärntnereien holen die Kränze und Gestecke-Überreste nach einer gewissen Zeit selbst vom Grab wieder ab.
Mülltrennung seit April 2016 Seit April 2016 gibt es auf unserem Friedhof die Mülltrennung. Die Kosten konnten dadurch vermindert werden, weil Biomüll in der Entsorgung billiger kommt. Wir bitten daher alle Friedhofsbenützer, die Mülltrennung genau zu beachten. Wenn der Biomüll-Container voll ist, bitte den Restmüll-Container verwenden! Falls im Bioabfall-Container Restmüll gefunden wird, müssten wir die Mülltrennung wieder aufgeben, die Friedhofsgebühren müssten dann wieder erhöht werden. Die Gebühren sind ab 1.1.2024 gestiegen: 100 kg Restmüll kosten nun 32,30 € 100 kg Biomüll kosten nun 16,70 € Jede Entleerung Biomüll pro Container 35,74 € (wöchentlich) Jede Entleerung Restmüll pro Container 78,20 € (zweiwöchentlich) Üblicherweise fallen pro Entleerung etwa 20 bsi 100 kg Biomüll an sowie etwa 80 bis 200 kg Restmüll.
Müllkosten Die Kosten und die Müllmenge der letzten Jahre: 2020: Restmüll: 2.634 € - 3,1 Tonnen - - Biomüll: 2.528 € - 5,5 Tonnen 2021: Restmüll: 2.579 € - 2,8 Tonnen - - Biomüll: 2.765 € - 5,8 Tonnen 2022: Restmüll: 2.947 € - 3,1 Tonnen - - Biomüll: 2.780 € - 5,6 Tonnen 2023: Restmüll: 3.109 € - 2,2 Tonnen - - Biomüll: 3.715 € - 5,8 Tonnen 2024: Restmüll: 3.205 € - 2,2 Tonnen - - Biomüll: 4.006 € - 5,2 Tonnen
Beispiel für die Kosten einer Entleerung Restmüll: 16,14 Euro (Kosten für 50 kg Gewicht) 78,20 Euro (Kosten für Entleerung) 3,85 Euro (Gebühr)
Beispiel für die Kosten einer Entleerung Bioafall: 6,68 Euro (Kosten für 40 kg Gewicht) 35,74 Euro (Kosten für Entleerung) 3,85 Euro (Gebühr)
Totengräber Seit 1. Juni 2016 ist die Firma Steinmetz Bund (Deutsch Goritz) für die Totengräberarbeiten zuständig. Die Rechnung wird von der Firma Bund direkt an die Grabberechtigten geschickt.
Friedhofsordnung Ab 1. Juni 2014 trat eine neue Friedhofsordnung in Kraft. Darüber wurden die Grabberechtigten im Laufe des Jahres 2014 schriftlich informiert. Den vollständigen Text der vom Bischöflichen Ordinariat und der Bezirkshauptmannschaft genehmigten Friedhofsordnung finden Sie HIER. Auszugsweise werden wichtige Passagen im Anschlagkasten auf dem Friedhof veröffentlicht. Bei neuen Gräbern muss nun jeder Grabberechtigte auch eine schriftliche Ausfertigung der Friedhofsordnung erhalten. Mit der Bezahlung der Gebühren erklärt der Grabberechtigte sein Einverstädnis mit der Friedhofsordnung. Mit Oktober 2023 werden die Graburkunden abgeschafft. Der Zahlungsbeleg gilt als Nachweis des Grabrechtes.
2025 wird eine neue Friedhofsordnung in Kraft treten. Weitere Informationen folgen nach Bekanntwerden.
Begräbnisse Die Anzahl der Begräbnisse auf dem Friedhof Deutsch Goritz in den letzten fünf Jahren: 2020: 15 2021: 21 2022: 17 2023: 14 2024: 9
weiter zu:
|